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Bürgerrechtsbestätigung

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Zivilstandsamt

Bürgerrechtsbestätigung

Dieses Dokument bestätigt das aktuelle Bürgerrecht eines Schweizers oder eine Schweizerin.
Dieser Auszug wird beispielsweise als Staatsbürgerschaftsnachweis für erleichterte Einbürgerungsgesuche benötigt.

Bitte beachten Sie:
  • Dass die Bürgerrechtsbestätigung nur vom schweizerischen Zivilstandsamt des Heimatortes der betroffenen Person bezogen werden kann.
  • Die Bürgerrechtsbestätigung kann nur von der betroffenen Person selbst bezogen werden.
  • Werden Registerauszüge über andere Personen bestellt, erfolgt der Versand immer an diejenige Person, für welche Personendaten nachgefragt werden.
  • Das Dokument wird Ihnen per A-Post zugestellt.
  • Kosten von bereits ausgestellten und bezahlten Dokumenten werden nicht rückerstattet.

Empfänger

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen

Telefon +41 71 224 52 48
Fax +41 71 224 57 07
za@stadt.sg.ch

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