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Partnerschaftsausweis

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Zivilstandsamt

Partnerschaftsausweis

Der Partnerschaftsausweis dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und gibt Auskunft über den rechtlichen Bestand der eingetragenen Partnerschaft.

Bitte beachten Sie:
  • Dass der Partnerschaftsausweis nur vom schweizerischen Zivilstandsamt des Heimatortes oder des schweizerischen Zivilstandsamtes des letzten kürzlich beurkundeten Ereignisses der betroffenen Personen ausgestellt werden kann.
  • Ausländische Staatsangehörige können den Partnerschaftsausweis beim schweizerischen Zivilstandsamt des Wohnortes, sofern diese im schweizerischen Personenstandsregister registriert sind, oder beim schweizerischen Zivilstandsamt des letzten kürzlich beurkundeten Ereignisses der betroffenen Personen beziehen.
  • Für aufgelöste Partnerschaften (z.B. durch gerichtliche Auflösung, Tod etc.) werden grundsätzlich keine Partnerschaftsausweise mehr erstellt.
  • Der Partnerschaftsausweis kann nur von der betroffenen Person selbst bezogen werden. Werden Registerauszüge über andere Personen bestellt, erfolgt der Versand immer an diejenige Person, für welche Personendaten nachgefragt werden.
  • Das Dokument wird Ihnen per A-Post zugestellt.
  • Kosten von bereits ausgestellten und bezahlten Dokumenten werden nicht rückerstattet.

Empfänger

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen

Telefon +41 71 224 52 48
Fax +41 71 224 57 07
za@stadt.sg.ch

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