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Personenstandsausweis

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Zivilstandsamt

Personenstandsausweis

Dieses Dokument wird ausgestellt für Einzelpersonen, die das Schweizer Bürgerrecht im Zeitpunkt der Ausstellung besitzen und nicht verstorben sind.
Dieser Auszug wird häufig als allgemeine Zivilstandsbestätigung verwendet (z.B. für den Vorbezug von Pensionskassengeldern).

Bitte beachten Sie:
  • Dass der Personenstandsausweis ausschliesslich beim schweizerischen Zivilstandsamt des Heimatortes der betroffenen Person bezogen werden kann.
  • Der Personenstandsausweis kann nur für schweizerische Staatsangehörige erstellt werden.
  • Er kann nur von der betroffenen Person selbst bezogen werden. Werden Registerauszüge über andere Personen bestellt, erfolgt der Versand immer an diejenige Person, für welche Personendaten nachgefragt werden.
  • Das Dokument wird Ihnen per A-Post zugestellt.
  • Kosten von bereits ausgestellten und bezahlten Dokumenten werden nicht rückerstattet.

Empfänger

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen

Telefon +41 71 224 52 48
Fax +41 71 224 57 07
za@stadt.sg.ch

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