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Abrechnung Tombola

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Stadtpolizei St.Gallen

Angaben

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Gewinnrechnung

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Hinweis

Hinweis

Art. 13 VV zur Gesetzgebung über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 11.02.1986: Wer trotz Mahnung keine oder keine ordnungsgemässe Abrechnung über die Veranstaltung einreicht, wird mit Busse bis zu CHF 500.- bestraft.

Diese Abrechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Veranstaltung einzureichen.
Bemerkungen

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Die Feldeingabe ist auf 90 Zeichen beschränkt.
Information

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Dieses Formular ist nach dem Ausdruck (Formular auf der letzten Seite mittels der Schaltfläche "PDF-Ansicht" öffnen und dann ausdrucken) zwingend mit der Unterschrift des Gesuchstellers bzw. der Gesuchstellerin zu versehen. Die Zustellung an die Stadtpolizei kann über den Postweg, per Fax oder mittels pdf-Anlage elektronisch (bewilligungen@stadt.sg.ch) erfolgen.

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