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Stadtpolizei St.Gallen

Gesuch Fahrzeugbewilligung

Gesuch Fahrzeugbewilligung

  1. Voraussetzungen

    Wer in der Stadt St.Gallen Personentransporte anbietet oder durchführt, benötigt eine städtische Fahrbewilligung sowie eine städtische Fahrzeugbewilligung. Fahrzeugbewilligungen können an Taxigesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz vergeben werden. Selbständigerwerbende Fahrerinnen oder Fahrer müssen den Wohnsitz in der Schweiz haben.

    Fahrzeuge, die nach bisherigem Recht als Taxifahrzeuge zugelassen worden sind, sind während sechs Jahren ab Inkrafttreten des Personenbeförderungsreglements (1. Juli 2025) von den Mindestanforderungen, hinsichtlich der Energieeffizienz, befreit. Die für den gewerbsmässigen Personentransport neu eingesetzten Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Zulassung mindestens der Energieeffizienzklasse B entsprechen und mit einem Navigationssystem ausgerüstet sein.

    Die Bearbeitung des Gesuches kann bis zu 15 Arbeitstage dauern.

  2. Beilagen
    • Führerausweis
    • Städtische Fahrbewilligung
    • Fahrzeugausweis mit Energieetikette
    • Prüfbericht Fahrtschreiber
    • Prüfbericht Taxameter
    • Taxibewilligung von einer anderen Behörde

Empfänger

Stadtpolizei
Taxiwesen
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 61 00
E-Mail taxiwesen@stadt.sg.ch
www.staposg.ch

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